REACH / SVHC
Konformitätserklärung REACH:
Wir sind im Sinne der REACH-Verordnung ein sogenannter „Nachgeschalteter Anwender“, da wir Chemikalien weder herstellen noch importieren.
Die von uns vertriebenen Schwammtücher sind Zubereitungen, die von uns nicht vorregistriert werden mussten.
Somit unterliegen wir weder Registrierungspflichten gem. REACH noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Zudem enthalten nach unserem Kenntnisstand, auf Basis der Informationen unserer Lieferanten, unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0,1 Masse-%, die in der sogenannten „Kandidatenliste“ gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH“) aufgeführt sind.
Um die Lieferkette abzusichern und im Interesse höchster Produktsicherheit fordern und verfolgen wir die Umsetzung von REACH auch auf Seite unserer Lieferanten. Die Zusicherung der REACH Konformität ist Teil unserer Lieferantenqualifikation.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese Seite aktualisieren.
Mainz, den 01.01.2024